Scheidungsantrag – Es kann auch unkompliziert sein

Meist ein Jahr nach der Trennung starten die zuständigen Familiengericht die Einleitung eines Scheidungsverfahrens. Der erste Schritt hierbei ist die Einreichung eines Scheidungsantrags. Der Scheidungsantrag muss zwingend durch einen Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Getrennte Ehegatten können dann im Prinzip kaum etwas falsch machen. Es gibt nichtsdestotrotz einige relevante Dinge, welche bezüglich des Antrags auf Ehescheidung von Bedeutung sind.

Scheidungsantrag

Was ist bei einem Scheidungsantrag zu berücksichtigen?

Der Scheidungsantrag kann drei bis vier Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Eigenständig kann der Scheidungsantrag nicht vor Gericht eingereicht werden. Bestandteile des Antrags wäre die Einigung über Folgesachen, die Formulare für einen Versorgungsausgleich, eine Anwaltsvollmacht, eine Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge, Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder sowie selbstverständlich Ihre Heiratsurkunde. Den Scheidungsantrag muss der Antragsgegner dann nur noch schriftlich bestätigen. Falls man es sich während der Antragszeit anders überlegt, wäre ein Rückzieher kein Problem. Wichtig zu wissen ist, dass die Verfahrenskosten nichtsdestotrotz bezahlt werden müssen. Bevor der Antrag nun überhaupt gestellt werden kann, sind einige Informationen von großer Bedeutung. Persönliche Angaben wie Ort, Postleitzahl, Straße sowie Vornamen & Nachnamen. Die letzte gemeinsame Adresse des Ehepaars ist ebenfalls wichtig, genauso wie die Nummer der Heiratsurkunde. Wichtig sind noch einige Informationen zur Scheidung und zwar, wer die Scheidung beantragt hat, das Trennungsjahr und relevante Daten der gemeinsamen Kinder. Häufig können bereits vorab Regelungen über das Sorgerecht, den Unterhalt und den Umgang mit den Kindern getroffen werden. Nochmals erwähnenswert ist die Wichtigkeit der Scheidungsfolgenvereinbarung und des Ehevertages zur Regelungen zwischen den Ehegatten. Es geht nun mal bei Scheidungen um Eigentum, Hausrat, Ehewohnung und Ehegattenunterhalt. Darüber hinaus ist der Nettovedienst, die Verbindlichkeit, der Entstehungszeitpunkt und das Vermögen der Ehegatten zu bennenen.

Wichtige Informationen für einen Scheidungsantrag

Diverse Papiere können wichtig sein, irrelevant ob bei einer streitigen Scheidung oder bei einer einvernehmlichen Scheidung. Bedeutend sind Regelungen zwischen Ehegatten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Formulare für den Versorgungsausgleich. Wichtig ist darüber hinaus stets die Vollmacht für einen Rechtsanwalt. Weitere Unterlagen können in einzelnen Fällen noch beantragt werden, mitgeteilt wird dies in der Regel dann aber vom Familiengericht oder durch einen Anwalt für Familienrecht. Hat der Rechtsanwalt die Papiere bekommen, wird begutachtet, welches Familiengericht zuständig ist. Es spielt keine Rolle, wer die Scheidung möchte. Überall sind die Kosten für das Scheidungsverfahren äquivalent. Wurde der Scheidungsantrag aufgesetzt und die Unterlagen wurden eingereicht, wird der Antrag bei einem Familiengericht eingereicht. Der Fall erhält ein Aktenzeichen und falls die Gerichtskosten eingezahlt wurden, wird die förmliche Zustellung des Scheidungsantrag’s an den Ehepartner veranlasst. Die Zustellung erfolgt meist per Postzustellungsurkunde. Es muss darauf nicht reagiert werden, außer es werden Gerichtstermine oder Fristen gesetzt.

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